|
Unsere
Geschäftsbedingungen
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne
Regelungen. Eine vom Gast vorgenommene und vom Vermieter akzeptierte Reservierung begründet zwischen den beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den
Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch dieser nur im Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde.
Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch, kurzfristig, die mündliche Form bindend.
- Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder
marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
- Die Zahlung der vereinbarten Miete muss wie folgt geleistet werden:
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises ist unmittelbar nach Bestätigung der Wohnung durch den Vermieter fällig.
Die Zahlung des Restbetrags muss bis spätestens
4 Wochen vor der Anreise erfolgen.
-
Der Gast verpflichtet sich, bei Nichtinanspruchnahme der Ferienwohnung folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
bei Stornierung bis 61 Tage vor Mietbeginn 10 % des vereinbarten Mietpreises
bei Stornierung zwischen dem 60. und 35. Tag vor Mietbeginn 20 % des vereinbarten Mietpreises
bei Stornierung zwischen dem 34. und 2. Tag vor Mietbeginn 30 % des vereinbarten Mietpreises
bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises
- Die Gemeinde Trassenheide erhebt eine Kurtaxe nach jeweils geltender Satzung.
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach individueller Absprache.
- Eine Endreinigungsgebühr in Höhe von 39,- €
hat mit der Zahlung des Mietpreises zu erfolgen.
- Aus Rücksicht auf nicht rauchende Gäste ist das Rauchen in den Ferienwohnungen nicht gestattet.
Die Möglichkeit zu rauchen besteht auf
dem Balkon.
- Der Mieter haftet für von ihm selbst oder seinen Begleitpersonen an der Wohnung oder am Haus herbeigeführte Schäden in vollem Umfang.
- Der Vermieter kann nicht für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen oder öffentlicher Versorgung haftbar gemacht werden.
Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für höhere Gewalt. Der Mieter gewährt dem Vermieter eine Ausbesserungsfrist von 36 Stunden.
Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände. Die Benutzung der Wohnung und der Wege zur Wohnung erfolgt auf eigene Gefahr.
- Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben. Sie werden Dritten nur insoweit zugänglich gemacht, als dies zur Abwicklung der Vermietung notwendig ist.
(Reinigungsdienst, Versicherung, etc.)
- Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
|